ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.
GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der NG Marketing KlG regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Kund*in und NG Marketing KlG für sämtliche von NG Marketing KlG angebotenen Dienstleistungen, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes gesetzlich vorgeschrieben ist oder mit den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen erlangen nur Rechtsverbindlichkeit, wenn sie von NG Marketing KlG ausdrücklich und schriftlich akzeptiert werden. Entgegenstehende Bedingungen seitens Kund*in werden nicht anerkannt.
NG Marketing KlG steht das Recht zu, die AGB jederzeit zu ändern. Es gelten jeweils die bei Vertragsabschluss gültigen AGB. Ausnahmsweise behält NG Marketing KlG sich vor, Änderungen der AGB schriftlich (per E-Mail oder an die Geschäfts-/Wohnadresse des Kund*in anzuzeigen). Ohne schriftlichen Widerspruch durch den/die Kund*in innert drei (3) Arbeitstagen nach Bekanntgabe gelten die Änderungen als genehmigt und die neuen Bestimmungen haben per sofort (auch für künftige Aufträge) vollumfänglich Geltung.
Ein erstes Kennenlern-Gespräch zwischen NG Marketing KlG und Kund*in ist kostenlos und für beide Parteien unverbindlich. Bei gegenseitigem Interesse an einer Zusammenarbeit erhält der/die Kund*in eine schriftliche Offerte. Falls diese genehmigt wird, gilt diese als verbindlicher Auftrag und als Vertrag im Sinne des schweizerischen Obligationenrechts. Das Akzept des/der Kund*in erfolgt schriftlich per E-Mail, Brief oder Moco. Ein Akzept umfasst stets sämtliche, in der Offerte erwähnten Leistungsbestandteile.
Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit NG Marketing KlG dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vom Stand 01. März 2024 und mit diesem Datum gültig.
VERTRAGSGEGENSTAND UND LEISTUNGSUMFANG
Das Zustandekommen eines Vertrages zwischen den Parteien bedarf keiner besonderen Form. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der/die Kun*in eine Offerte schriftlich akzeptiert. Erteilt der/die Kund*in den Auftrag mündlich, so wird die mündliche Projekt-Annahme seitens NG Marketing KlG schriftlich bestätigt: erfolgt innerhalb von 24 Stunden kein Widerspruch gegen die schriftliche Bestätigung, so gilt der darin festgehaltene Inhalt nachweislich als genehmigt.
Gegenstand des Vertrages sind die im Einzelfall in der Offerte oder Vereinbarung gemäss Ziff. 2.1 festgehalten und von NG Marketing KlG auszuführenden Tätigkeiten. Es besteht bzw. der/die Kund*in grundsätzlich keine Gewährleistung und kein Anspruch auf darüberhinausgehende Leistungen.
Auf Verlangen des/der Kund*in hat NG Marketing KlG Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen bzw. nach Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen gemäss Art. 400 Abs. 1 OR. Soll NG Marketing KlG einen umfassenden, schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden. Im Falle von Zahlungsausständen hat NG Marketing KlG das Recht, jegliche Auskünfte bis zur Begleichung fälliger, offener Rechnungen zurückzuhalten.
NG Marketing KlG führt alle Arbeiten mit grösster Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des/der Kund*in bezogen durch.
Terminangaben gelten als allgemeine, unverbindliche Richtwerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherungen vereinbart sind.
NG Marketing KlG ist verpflichtet, in den Erhebungen und Analysen die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wiederzugeben. Von Dritten oder von der/dem Kund*in gelieferte Daten werden nur auf ihre Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach anerkannten Regeln der Berufsausübung.
LEISTUNGSÄNDERUNGEN UND TERMINE
In gegenseitigem Einverständnis können vereinbarte Leistungen gemäss Offerte angepasst werden. Leistungsänderungen müssen schriftlich festgehalten und zwischen allen betroffenen Parteien kommuniziert werden. NG Marketing KlG ist verpflichtet, Änderungsvorlagen der/dem Kund*in im Rahmen des Zumutbaren Rechnung zu tragen. Sollte es, bedingt durch Anpassungen, zu massiver Kürzung der ursprünglich definierten vertraglichen Leistungen kommen, vereinbaren die Parteien eine angemessene Entschädigung für den Ausfall der ursprünglich vereinbarten Vergütung.
Soweit sich die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand von NG Marketing KlG oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung und Verschiebung der Termine.
Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, kann der/die Kund*in eine Einsicht der Stundenbuchung verlangen.
Die von NG Marketing KlG angegebenen Termine sind ohne anderslautende, ausdrückliche schriftliche Zusicherung als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Termins erfolgt nach bestem Wissen der NG Marketing KlG, jedoch ohne Gewähr. Sollte die NG Marketing KlG einen Termin nicht einhalten können, wird NG Marketing KlG den/die Kund*in informieren, bis wann die aufgeschobene Dienstleistung voraussichtlich erbracht werden wird.
Die Einhaltung von verbindlich vereinbarten Terminen durch NG Marketing KlG setzt voraus, dass NG Marketing KlG rechtzeitig im Besitz aller zur Ausführung des Auftrags notwendigen Angaben und Informationen ist.
Sind Gründe für die Überschreitung eines schriftlich ausdrücklich zugesicherten Termins nicht oder nicht allein von NG Marketing KlG zu vertreten, so sind die Parteien verpflichtet, den vereinbarten Termin bzw. Terminplan, soweit erforderlich, einvernehmlich an die veränderten Umstände anzupassen.
URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE
Sämtlicher Content wird an den definierten Produktionstagen erstellt. Für Sondereinsätze für Content Produktion werden zusätzliche Tagespauschalen verrechnet. Alle weiteren Aufwände werden auf Stundenbasis gemäss dem Preis in Angebot zzgl. MwSt verrechnet. Wird ein Inhalt nicht publiziert, wird der damit einher gegangene Aufwand dennoch verrechnet und ist geschuldet. An den Produktionstagen wird nur der Content geshootet, der im Vorfeld gemeinsam definiert wurde.
Das Rohmaterial ist Eigentum von NG Marketing KlG und wird nicht an Kund*in ausgehändigt. Offene Dateien werden nicht herausgegeben.
Das produzierte Bild- und Videomaterial darf ausschliesslich auf den vereinbarten Plattformen veröffentlicht werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Die Rechte für jegliche von NG Marketing KlG erstellten Arbeitsergebnisse und konzeptionellen Inhalte aus Konzeptions- und Beratungsphasen wie z.B. im Zusammenhang mit Pitches liegen vollumfänglich bei NG Marketing KlG. Gleiches gilt für sämtliche Arbeitsergebnisse, die von NG Marketing KlG präsentiert, von dem/der Kund*in jedoch nicht berücksichtigt und genutzt werden.
Der/die Kund*in erklärt sich damit einverstanden, dass NG Marketing KlG den Namen/Firma des/der Kund*in (einschliesslich der Marken und Logos des Kund*in) als Referenz sowie auf den sozialen Netzwerken von NG Marketing KlG verwenden und angeben darf.
SCHWEIGEPFLICHT UND DATENSCHUTZ
NG Marketing KlG ist verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der/des Kund*in, die im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des/der Kund*in erfolgen.
NG Marketing KlG verpflichtet sich, alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser AGB zu verpflichten. 5.3 NG Marketing KlG ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
PFLICHTEN DER/DES KUND*IN
Der/die Kund*in ist verpflichtet, NG Marketing KlG nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemässen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Auf Verlangen von NG Marketing KlG hat der/die Kund*in die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
Der/die Kund*in entrichtet für die Arbeiten von NG Marketing KlG die gemäss Offerte festgelegten Vergütungen und auch Mehrkosten, sofern diese im Vorfeld kommuniziert wurden.
Der/die Kund*in wird NG Marketing KlG über alle Vorgänge informieren, welche für die Erbringung der Dienstleistungen von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
Der/die Kund*in trägt die Kosten für den Aufwand, welcher NG Marketing KlG dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben und Instruktionen von der NG Marketing KlG wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
Der/die Kund*in muss NG Marketing KlG auf gesetzliche oder behördliche Vorschriften aufmerksam machen, sofern das für die Auftragserfüllung nötig ist.
Der/die Kund*in ist verpflichtet, die für die Erbringung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen (Fotos, Logos etc.) auf eventuell bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte (z.B. Marken-, Firmen-, Namen und Designrechte) oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und gewährleistet gegenüber NG Marketing KlG, dass die Verwendung solcher Unterlagen und Informationen keine Rechte Dritter verletzen. NG Marketing KlG ist nicht verpflichtet, das Bestehen solcher Drittrechte zu überprüfen. NG Marketing KlG haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Drittrechte.
Wird NG Marketing KlG wegen einer Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen, so hält der Kund*in NG Marketing KlG vollkommen schadlos (inkl. etwaiger Anwalts- und Gerichtskosten). Der/die Kund*in hat NG Marketing KlG sämtliche Nachteile zu ersetzen, die NG Marketing KlG durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
Durch NG Marketing KlG ausgeführte, abgeschlossene und Kund*in bekannte Leistungen und Arbeitsergebnisse müssen von diesem umgehend geprüft werden. Ohne schriftlichen Widerspruch durch den Kund*in innert fünf (5) Arbeitstagen nach Abschluss des Auftrags gelten diese in jedem Fall vorbehaltlos als abgenommen. Die Abnahme kann seitens Kund*in nicht widerrufen werden.
VERGÜTUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND ABECHNUNG
Das Entgelt für die Dienste von NG Marketing KlG wird grundsätzlich nach Aufwand mit einem Stundensatz berechnet. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist ausgeschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, hat NG Marketing KlG neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen.
Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung innert zwanzig (20) Tagen fällig. Mit Ablauf der Zahlungsfrist bzw. des Verfalltages befindet sich der/die Kund*in automatisch, d.h. auch ohne Mahnung, im Verzug. NG Marketing KlG ist diesfalls berechtigt, ohne dass es einer weiteren Mahnung oder Androhung bedarf, Verzugszinsen von 5% einzufordern und alle weiteren Leistungen an den/der Kund*in ganz oder teilweise einzustellen.
Mehrere Kund*innen (natürliche und/oder juristische Personen) haften für die Honoraraufwände von NG Marketing KlG solidarisch.
Mangelhafte Vertragsausführung
Soweit die Leistungen nachbesserungspflichtig und -fähig sind, wird NG Marketing KlG etwaige von ihm zu vertretende Mängel beseitigen, soweit ihm das mit einem angemessenen Aufwand möglich ist. Der/die Kund*in hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu benennen, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Tagen nach Leistungserbringung.
HAFTUNG
NG Marketing KlG haftet dem/der Kund*in, nur für Schäden des/der Kund*in bei rechtswidriger Absicht und bei grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung der NG Marketing KlG ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere haftet NG Marketing KlG nicht für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, Performance von Social Media Channels und Kampagnen, entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden oder sonstige indirekte Schäden.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für vertragstypische Schäden ausgeschlossen.
Darüber hinaus ist jegliche Haftung von NG Marketing KlG für Handlungen von Hilfspersonen, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung um die Dauer der Behinderung und für eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS
Der/die Kund*in steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von NG Marketing KlG gefertigten Leistungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden.
Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt NG Marketing KlG Urheberin. Der/die Kund*in erhält in diesen Fällen nur das eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschliessbare und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
TREUEPFLICHT
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
Der/die Kund*in verpflichtet sich, ihm zur Kenntnis gelangte Kündigungs- oder Veränderungsabsichten, von zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Mitarbeiter*innen und Dienstleister*innen, NG Marketing KlG unverzüglich mitzuteilen.
BEENDIGUNG DES VERTRAGES UND KÜNDIGUNG
Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeiten oder durch Kündigung. Soweit nicht anders vereinbart, kann der Auftrag mit einer Frist von zwei (2) Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bleibt unbenommen.
Die Kündigung bedarf Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
ABWERBE- UND KONKURRENZVERBOT
Der/die Kund *in und NG Marketing KlG verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit und zwei (2) Jahre danach keine am Projekt beteiligten Mitarbeiter*innen abzuwerben.
Der/die Kund*in verpflichtet sich weiter die im Rahmen des Vertrags eingebrachten Ressourcen seitens NG Marketing KlG insbesondere Angestellte und externe Berater*innen sowie Servicedienstleister*innen, ohne vorgängige schriftliche Zustimmung nicht direkt oder indirekt (über eine Drittfirma) zu kontaktieren bzw. zu verpflichten.
Im Falle einer Verletzung dieser Pflichten behält sich NG Marketing KlG vor, rechtliche Schritt einzuleiten und sie ist berechtigt für jede einzelne Vertragsverletzung eine Konventionalstrafe in Höhe von mindestens CHF 50’000.-- (exkl. MwSt.) oder dem entgangenen Jahresumsatz zu fordern. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Die Bezahlung einer Konventionalstrafe befreit die Parteien nicht von der Einhaltung der vertraglichen Pflichten.
ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT UND AUFBEWAHRUNG VON UNTERLAGEN
Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat NG Marketing KlG an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.
Nach Ausgleich der entgeltlichen Ansprüche aus dem Vertrag hat der/die NG Marketing KlG alle Unterlagen herauszugeben, welche der/die Kund*in oder Dritte ihm/ihr aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der/die Kund*in die Originale erhalten hat.
Die Pflicht von NG Marketing KlG zur Aufbewahrung der Unterlagen, Video- und Bildmaterial erlischt sechs (6) Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung.
Eigene Unterlagen der NG Marketing KlG, welche im Rahmen des Vertrags dem/der Kund*in zur Verfügung gestellt werden, insbesondere Templates zu unterschiedlichen Zwecken müssen nach Beendigung des Vertrags zurückgegeben oder die Vernichtung dieser schriftlich bestätigt werden.
GERICHTSSTAND UND SALVATORISCHE KLAUSEL
Diese AGB unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den AGB ist Zürich.
Sollte eine der Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der als solche nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche, die die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit getroffen hätten.